OT: vernünftigerweise zu erwartende Verspätung (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Montag, 10.02.2025, 21:08 (vor 454 Tagen) @ JoeO

Und ganz grundsätzlich kann ich Verspätung am Ziel immer erwarten ;)


Es heisst aber nicht, dass die Zugbindung aufgehoben ist wenn der Reisende irgendwie eine Verspätung erwartet, sondern wenn "vernünftigerweise davon ausgegangen werden [muss], dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird"

Die Beförderungsbedingungen legen auch fest, in welchen Fällen davon ausgegangen werden kann, und zwar wenn eine Verspätung am Zielort über mindestens eine dieser Informationskanäle bekanntgemacht wurde:

  • Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Bahnhöfen
  • elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen
  • Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen
  • verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter www.bahn.de

Du hast ein wesentliches Wort aus Nummer A.9.1.4 der BB nicht zitiert nämlich "insbesondere", das heißt, dass die aufgeführte Liste nicht abschließend ist.


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