Mea culpa (Allgemeines Forum)

плацкарт, Samstag, 08.02.2025, 12:34 (vor 458 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von плацкарт, Samstag, 08.02.2025, 12:37

Guten Tag!

Ich bekenne mich schuldig. Ich habe auch schon nach Hilfe im Fahrgastrechtedschungel geschrien.

Ein Erklärungsversuch.

Ich nehme an, dass der Bahnfahrhorizont der Kläger mindestens 25 Jahre zurückgeht. Damals kamen Mondscheintarife bei der Telekom (2-5 Uhr morgens?) und besondere Bahnangebote in Mode. Sparpreise führten erstmals zur Frage, ob Züge außerhalb der Zugbindung nutzbar sind.

Die Bedingungen wurden zigfach eingeschränkt. 2002 konnten wir z. B. noch internationale Fahrscheine mit 2 Monaten Geltungsdauer kaufen. Auch Europa Spezial war nicht nur auf 2 Tage beschränkt.

Ein anderes Thema sind Fahrpläne. Diese ändern sich häufiger als früher. Einst war das Kursbuch beständiger als der Lauf der Planeten. Heute wird ständig umgestellt. Und da sparsame Menschen sich ihre Sparpreise zum frühestmöglichen Zeitpunkt buchen, vergehen Monate zwischen Kauf und Fahrt. Es kommen Fluten und Streckensanierungen. In einer Eisenbahnwelt ohne Sparpreiswahn wurden Oktobertickets nicht am 15. Dezember gekauft. Über "Flex"preise mag ich kein Wort verlieren. Diese wurden überproportional teuer und sind ein Nischenprodukt für Seltenfahrer.

Gleichzeitig wird das rollende Material langweiliger - insbesondere international. Osteuropa ist nicht mehr ganz so günstig mit der Bahn zu bereisen. So abenteuerlich wie in den Neunziger Jahren ist es schon lange nicht mehr.

Das neue Abenteuer heißt: Fahrgastrechte.

Ich hätte auch lieber die (zeitliche) Weite der Vergangenheit: CIV 2 Monate und dazu auch grenzüberschreitende Zugverbindungen, die unbürokratisch nutzbar sind... Th***s, nicht wahr?

Deswegen werden die Fragen nicht versiegen.


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