Interessant... (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 14.12.2024, 08:38 (vor 544 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Meines Wissens nach braucht es für die Annahme eines "Warteauftrages" nie einen Zugbegleiter.

Kommt auf das EVU an. Es gibt durchaus solche, bei denen der Zugführer (und damit eben nicht zwingend der Tf) über die angeordnete Wartezeit informiert wird.

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Weg mit dem 4744!


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