Du bringst da Dinge durcheinander… (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 14.12.2024, 08:35 (vor 522 Tagen) @ ffz

…und das was du schreibst ist noch nicht mal wirklich zutreffend.

- EVU haben weiterhin die Möglichkeit, Dispositionsvereinbarungen zu schließen. Manche Betriebszentralen weigern sich da zwar, anderswo ist das Gang und gäbe.
- es gibt Dispositionsvereinbarungen, die durchaus auch zum Ziel haben, Anschlüsse zu sichern - insbesondere wenn sich das durch die Zugfolge ohnehin ergibt wurden dadurch durchaus auch Wartezeitregelungen ersetzt.
- Wartezeitregelungen (also das aktive Anschluss sichern durch die Infrastrukturbetreiber) gibt es in der Tat seit Ende 2023 nicht mehr. Dass da die BNetzA dahinter stecken würde, wäre mir aber neu - hast du dazu vielleicht eine Vorgangsnummer oder so?
- auch da gabs starke regionale Unterschiede, sogar Regionalbereiche ohne eine einzige WZR
- Anschlüsse wurden und werden nicht von der BZ angeordnet, sondern vom abbringenden EVU bei der BZ (in Form des zuständigen Bereichsdisponenten) beantragt. Diese stimmt zu oder lehnt ab und informiert den zuständigen Fdl über die Entscheidung. Bei Wartezeiten bis 5 Minuten muss zugestimmt werden.
- Wurde ein Anschluss zugesichert, wird dieser weiterhin durch den Fdl umgesetzt. Die Zustimmung zur Abfahrt wird also erst erteilt, nachdem der Zubringerzug eingetroffen ist und die Reisenden umgestiegen sind.

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Weg mit dem 4744!


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