Fdl seit Ende 2023 nicht mehr für Anschluss zuständig (Allgemeines Forum)

ffz, Samstag, 14.12.2024, 07:37 (vor 520 Tagen) @ VT642


Meines Wissens nach ist es an einigen (in der Regel kleinen, regionalen Umsteigebahnhöfen) aber durchaus offizielle Praxis, dass der Fdl die Anschlüsse bzw. das Abwarten koordiniert. Es gibt dazu Dispositionsvereinbarungen zwischen der InfraGO und den beteiligten EVU, in denen auch enthalten ist, wann und unter welchen Voraussetzungen wie lange Anschlüsse abgewartet werden kann.

Hallo,

nach dem Beschwerde von 2 EVU bei der Bundesnetzagentur gegen die bisherige Praxis dass die Fdl der DB InfraGO AG auf Grund der abgestimmten Wartezeitregelung die Anschlüsse selbstständig sicherstellen wurde diese Regelung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 abgeschafft. Seit dem sind die Fdl der DB InfraGO verpflichtet Rechtzeitig vor der geplanten Abfahrtszeit die Ausfahrt zu stellen. Anschlussgewährung gibt es nur noch auf Anordnung der zuständigen BZ und der Tf des abwartenden Zuges ist für die Überwachung dass der Anschluss sichergestellt ist zuständig.

Die Lobeshymnen dass seit dem die Anschlüsse kaum noch abgewartet werden bitte zu Händen des jeweiligen Bundestagsabgeordneten des eigenen Wahlkreises.

Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum