Grundlage für Entschädigung immer Zeiten auf Fahrkarte (Allgemeines Forum)

Knochendochen, Mittwoch, 09.10.2024, 12:41 (vor 696 Tagen) @ rainman51
bearbeitet von Knochendochen, Mittwoch, 09.10.2024, 12:43


Genau das. Natürlich möchte die Bahn, dass du pünktlich ankommst, weil so kein Entschädigungsanspruch entsteht. Solange man pünktlich am Ziel ist, ist es nämlich für den Anspruch egal, ob man 10 Minuten, 1 Stunde oder 3 Stunden früher abfährt. Es zählt nur die verspätete Ankunft am Ziel.

Das stimmt nicht. Nimmt man eine neue Verbindung zählt die neue Verbindung als Grundlage für eine Verspätung.

Das ist nicht korrekt. Gemäß der VERORDNUNG (EU) 2021/782 ist Verspätung definiert als "die Zeitdifferenz zwischen der planmäßigen Ankunftszeit des Fahrgasts gemäß dem veröffentlichten
Fahrplan und dem Zeitpunkt seiner tatsächlichen oder erwarteten Ankunft am Zielbahnhof". Als planmäßige Ankunftszeit gilt die veröffentlichte Ankunftszeit zum Zeitpunkt des Kaufs der Fahrkarte. Nach deiner Denkweise würde ja dann auch kein Entschädigungsanspruch bestehen, wenn man aufgrund einer Fahrplanänderung im Vorfeld die nächste nach der gebuchten Abfahrtszeit abfahrende Verbindung wählt und diese pünktlich ankommt, jedoch im Vergleich zur gebuchten Ankunftszeit über eine Stunde später. Das macht keinen Sinn und ist inkonsistent.


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