Moralisch streitbar, aus Sicht der DB legitim? (Allgemeines Forum)

ICE619, München, Mittwoch, 09.10.2024, 01:00 (vor 629 Tagen)

Hallo.

Vor gut drei Wochen machte sich eine Freundin auf nach Hamburg,
im Vorfeld(drei Tage vorher) bekam sie eine Email mit dem Betreff: "Fahrplanänderungen auf ihrer Reise."
Irgendein Zug endet frühzeitig, in Zwischenumstieg zerschlägt sich somit.
Die Email beinhaltete auch den Absatz: "Unsere Reiseempfehlung".
Diese sagte aus, der Fahrgast solle eine ganze Stunde vorher die Reise antreten, wär dann aber zur gebuchten Endankunftszeit am Ziel.

Von aufgehobener Zugbindung in der Email keine Spur,
wieso eigentlich, wär das nicht angebracht?

Die Freundin fragte mich dann was nun zutun ist, auf Grund anderer Verpflichtungen ist eine frühzeitigere Abreise nicht möglich.
Ich sagte ihr dann, dass die Zugbindung natürlich aufgehoben sei und sie sich eine Verbindung aussuchen solle, die möglichst zur eigentlichen Abfahrtszeit passt.
Das machte sie dann, sie kam mit der schnellsten Verbindung dann aber genau 60 Minuten später an, was aussagt, dass sie 25% der Fahrt erstattet wird.

Dies mit den 25% ist korrekt oder?
Wieso findet man in der Email keine Aufhebung der Zugbindung?
Ich möchte der DB sicher nichts schlechtes unterstellen, auf mich wirkt das hier aber so als wolle man den Fahrgast hier bewusst dazu bewegen die Abfahrt vorzuschieben um dann auch möglichst den 25% der Entschädigung aus dem Weg zu gehen oder wie seht ihr das?

Ich behaupte auch mal, dass da 8 von 10 Fahrgästen die empfohlene Reiseroute nutzen und somit kein Anspruch auf eine 25% Entschädigung eintritt.

Wie seht ihr den Fall?

Schöne Grüße von ice619


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