Erfahrung mit dieser Regelung (Allgemeines Forum)

Mike65, Freitag, 27.09.2024, 09:14 (vor 10 Tagen) @ Co_Tabara-98

Um also auf deinen ersten Absatz zurückzukommen: Warum sollte es nicht funktionieren? Es würde im Übrigen kaum einer tun, weil kaum ein Fahrgast die von ICE920 verlinkte Seite zur Zugbindung durchliest, zumindest nicht bis zum Schluss. Und wenn doch, macht man sich nicht solch weitergehende Gedanken. Selbst ich habe diese Regel noch nie genutzt und schon gar nicht versucht, sie schamlos auszunutzen, obwohl sie mir von Anfang an bekannt war. Einen früheren (Anschluss-)Zug habe ich allenfalls dann genutzt, als die Zugbindung sowieso offiziell aufgehoben war.

Ich habe die Regel Anfang des letzten Jahres genutzt: Es ging um einen Umstieg in München HBf von einem RJ aus Salzburg in einen ICE Richtung Stuttgart. Da die RJs wegen eines Extrahalts in Freilassing fast immer deutlich verspätet waren, hatte die Bahn kurzerhand die Mindestumsteigezeit auf ca. 60 min heraufgesetzt. Mit dem planmäßig nächsten ICE wären es nur 10 min gewesen. Das ist angesichts des langen Weges vom zurückgesetzten Seitenbahnsteig auch im Normalfall schon knapp. Glücklicherweise kam mein RJ nur wenig nach Plan an und ich erwischte den Anschluss mit einem sportlichen Sprint noch. Das wurde prompt von der Zugbegleiterin moniert. Da mir die Regelung bekannt war, hatte vorab ich ein Bookmark gesetzt und zeigte ihr die Website auf meinem Handy. Dann durfte ich weiterfahren. Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich hier im Forum darüber berichtet.

Fazit: Speichere die Website ab oder drucke sie aus und steige, wenn möglich, in den früheren Zug ein.

Ich halte die Regel sehr sinnvoll, denn der Fahrgast freut sich und der Bahn entgehen keine Mehreinnahmen, eine typische Win-Win-Situation. Verständlicherweise sollte sie nur gelten, wenn tatsächlich der früheste buchbare Anschluss auf dem Ticket steht. Warum wird das nicht einfach auf der Fahrkarte vermerkt, z.B. „ Zugbindung ICExy. Sie können auch ICEab nutzen“?
Natürlich der Nachweis nicht immer leicht, ob der Fahrgast tatsächlich den gebuchten Zubringer genutzt hat und nicht etwa schon früher gefahren ist, insbesondere wenn dieser ein Regionalzug ist.


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