"Mein Umstieg verlief schnell ..." (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 27.09.2024, 02:18 (vor 15 Tagen) @ GoethesGarten

Wenn, zufällig, alle Züge nach Plan fahren (auch wenn in die Fahrkarte eine mehrstündige Pause an einem bestimmten Ort eingebaut wurde), wird das nicht funktionieren. Dann würde das jede/r tun und die Zugbindung wäre de facto nicht mehr existent, obwohl der nächste gebuchte Zug noch immer im Plan ist.

Anders ist es, wenn man tatsächlich den nächstmöglichen normal erreichbaren Zug auf seiner Fahrkarte stehen hat (ohne künstlich eingebaute Pause) und durch einen Sprint einen früheren erreicht. Dann gibt es keinen Grund für die Bahn Probleme zu bereiten, denn genau dieser Fall ist ja erlaubt.

Dies war sicherlich die Intention der DB, und der Anlass, diese Regel aufzustellen, war, dass von heute auf morgen viele bisherige "Taktanschlüsse" gestrichen wurden. Sprich sie waren nicht mehr zu buchen, obwohl sich der Fahrplan nicht geändert hatte.

Es wurden aber bei Veröffentlichung dieser Regel (nur auf der DB-Homepage, nicht in den Beförderungsbedingungen) keine entsprechenden Einschränkungen formuliert. Dem Wortlaut der Passage steht eine Nutzung bei einer zwei-, fünf- oder 20-stündigen Übergangszeit nicht entgegen.

Um also auf deinen ersten Absatz zurückzukommen: Warum sollte es nicht funktionieren? Es würde im Übrigen kaum einer tun, weil kaum ein Fahrgast die von ICE920 verlinkte Seite zur Zugbindung durchliest, zumindest nicht bis zum Schluss. Und wenn doch, macht man sich nicht solch weitergehende Gedanken. Selbst ich habe diese Regel noch nie genutzt und schon gar nicht versucht, sie schamlos auszunutzen, obwohl sie mir von Anfang an bekannt war. Einen früheren (Anschluss-)Zug habe ich allenfalls dann genutzt, als die Zugbindung sowieso offiziell aufgehoben war.

Aber erst eine mehrstündige Pause einplanen und dann in dieser Zeit, trotz Zugbindung, irgendeinen Zug für die Weiterfahrt zu benutzen (obwohl der gebuchte noch nicht als Verspätung oder Ausfall angezeigt wird) wäre ziemlich dreist.

Ob das dreist oder schlau ist, dazu hat sicher jeder seine eigene Meinung.

Da kann man nur wünschen, dass der Fahrgast auf einen Zub trifft, der seinen Job sehr gewissenhaft macht.

Was soll das bitte heißen? Sofern sich ein Fahrgast auf die auf der DB-Homepage genannte Regelung beruft, soll der Zub erklären, dass es nicht so gemeint ist, wie es da steht? Unklare AGB gehen zu Lasten des Verwenders, so weit ich weiß.


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