Anspruch auf Erstattung DB-Ticket (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Montag, 16.09.2024, 20:13 (vor 632 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von JanZ, Montag, 16.09.2024, 20:16

Tagchen, wenn ich hier nochmal nachfragen darf :-)


Nö. Und nun?

Eigentlich war für mich klar: Flix hat mehr als 60 Minuten Verspätung = DB Ticket kaufen = wird erstattet von Flix


auf welcher rechtlichen Basis?

Auf der Basis von § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO. Demnach ist ein anderer Zug (auch wenn er extra kostet) etwas anderes als ein anderes Verkehrsmittel und die Kosten werden ganztägig ab 20 Minuten Verspätung erstattet, sofern die ursprüngliche Fahrkarte nicht erheblich ermäßigt und der ersatzweise genutzte Zug nicht reservierungspflichtig ist.


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