Anspruch auf Erstattung DB-Ticket (Allgemeines Forum)

gnampf, Montag, 16.09.2024, 18:34 (vor 613 Tagen) @ AbschnittE

Tagchen, wenn ich hier nochmal nachfragen darf :-)

Nö. Und nun?

Eigentlich war für mich klar: Flix hat mehr als 60 Minuten Verspätung = DB Ticket kaufen = wird erstattet von Flix

auf welcher rechtlichen Basis? Alternative Verkehrsmittel gibts bezahlt wenn der letzte Zug des Tages ausfällt oder du erst nach 0 Uhr ankommen wirst, und auch dann nur wenn dir vom EVU keine akzeptable Alternative angeboten wird innerhalb von glaube 2h.


Nun lese ich hier:
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Fahrgastrechte/Bahn/03_zugausfall_faq03.html


"Wählen Sie selbst die Weiterreise mit einem Zug eines anderen Eisenbahnunternehmens oder mit einem anderen Verkehrsmittel, erstattet Ihnen das Eisenbahnunternehmen die hierfür entstandenen Kosten, wenn Sie dafür vorher dessen Einverständnis eingeholt haben. Die Erstattung erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang Ihres Antrags beim Eisenbahnunternehmen."

Naja, das ist so ja schonmal völlig falsch. Wenn dann muss die Erstattung innerhalb von 30 Tagen ab Eingang erfolgen... das heißt aber noch lange nicht das es auch so passiert. Bei der NWB z.B. war das bei mir noch nie der Fall, hat immer länger gedauert.
Mit dem Einverständnis ist vermutlich der Passus gemeint, dass man dem EVU die Möglichkeit geben muss für eine Ersatzbeförderung zu sorgen, oder Übernachtung. Erst wenn das EVU das ablehnt kann man frei handeln. Oder wenn es eben keine Kontaktmöglichkeit zum EVU gibt.

Wie soll man denn dafür das Einverständnis kurzfristig einholen?

Bei Flix müssen doch Zugbegleiter im Zug sein. Ergo von denen, wenn du im Zug sitzt. Wenn du noch auf ihn wartest, dann wirst du eben 2h warten müssen ob Flixie dir was per Mail anbietet oder doch noch vorbei schaut.

Freitag gab's Rauch/Feuer in einem Flix-Wagen, der ausgesetzt werden musste, Zug stand in Stendal rum, Ziel war Leipzig.
Liege ich richtig, dass Fahrgäste sowohl in Stendal einen ICE nach Berlin hätten nehmen dürfen, als auch die in Berlin wartenden Fahrgäste einen ICE nach Leipzig, und das erstattet worden wäre?

Nö. Der Zug ist ja deiner Beschreibung nach nicht ausgefallen, sondern war nur verspätet. Nach 0 Uhr wird er auch nicht angekommen sein- Entsprechend Anspruch auf 25/50%, das wars.

Auch bei der DB kannst du ja nicht einfach ein Taxi nehmen, nur weil du ggf. 60min später am Ziel sein wirst.

Bonusfrage: Gilt das nur bei betrieblichen Gründen, oder auch bei höherer Gewalt?

Hilfeleistungen haben keine Ausschlüsse durch höhere Gewalt etc. Wenn du also über Nacht stranden würdest könntest du den ICE nehmen, egal ob wegen PU oder sonstwas der Zug ausgefallen / verspätet ist. Aber in deinem Beispiel ist es egal ob betrieblich oder höhere Gewalt, du musst au Flixie warten.

Und ja, ich hatte gegoogelt und hier 15 Seiten durchgeschaut... final schlau bin ich aber immer noch nicht ;-)
https://www.ice-treff.de/index.php?mode=search&search=flixtrain&page=15
Und die Flix-FAQ verweusen wiederum auf die EBA-Bedingugen oben.

Flix wird dir wohl kaum freiwillig deine Rechte erklären, die machen was sie rechtlich machen müssen, mehr nicht. Wäre ja auch dumm wenn sie den Leuten nahelegen sich Geld zurück zu holen und denen auch noch einfach erklären würden wann es wieviel gibt, und wann es nix gibt.

Dankeschön!

Bitteschön. Und wenn du ICE fahren willst, kauf ein ICE-Ticket statt einem Flix-Ticket ;-)


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