Aber nicht doppelt! (Allgemeines Forum)

zettelbox, Dienstag, 06.08.2024, 10:55 (vor 761 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von zettelbox, Dienstag, 06.08.2024, 10:56

Nochmals?

Das geht nur, wenn jetzt, sprich zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt, nicht gefahren wird! Dann ist der spätere Zeitpunkt aber nicht "nochmals" sondern weiterhin "erstmals"!

Der TE bevorzugt ja die Erstattung, also wird er entweder mit einem anderen Verkehrsmittel reisen oder irgendwann zu einem spaeteren Zeitpunkt, dann mutmasslich zu einem anderen Anlass. Das war mit "nochmals" gemeint.

Dass man eine Einzelfahrkarte nur fuer maximal eine Fahrt verwenden kann, sollte hoffentlich jedem klar sein.


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