Aber nicht doppelt! (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 05.08.2024, 16:29 (vor 762 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von Der Blaschke, Montag, 05.08.2024, 16:29

Huhu.

Hierzu noch ergaenzend: Wenn die voraussichtliche Verspaetung mehr als 20 Minuten betraegt, kannst du die Fahrt auch zu einem spaeteren Zeitpunkt nachholen, das heisst innerhalb der naechsten 12 Monate. Das ist zwar keine Erstattung, aber falls du die Strecke irgendwann in Zukunft nochmals fahren moechtest (...)

Nochmals?

Das geht nur, wenn jetzt, sprich zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt, nicht gefahren wird! Dann ist der spätere Zeitpunkt aber nicht "nochmals" sondern weiterhin "erstmals"!

Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)


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