Zugausfall - greifen FGR zur Erstattung des Tickets (Allgemeines Forum)

ffz, Sonntag, 04.08.2024, 00:19 (vor 763 Tagen) @ sirdynasty

Hallo,

die erste Frage ist ob die Beförderng der Alternativverbindung unter "vergleichbaren Bedingungen" stattfindet.

Mit dem Kauf einer Fahrkarte erwirbst du das Recht auf Beförderung, nicht auf einen Sitzplatz. Allerdings ist das Zugpersonal berechtigt Sitzplätze zuzuweisen. Das Zugpersonal kann durchaus einem Fahrgast der sichtlich auf einen Sitzplatz angewiesen ist oder der das Zugpersonal darum bittet einen Sitzplatz zuweisen, auch in der 1. Klasse ohne entsprechenden Klassenwechsel wenn das erforderlich ist.

Zumindest ein DB Wagenpark kann nicht ausreserviert sein, denn ein gewisser Anteil Sitzplätze wie die BahnBonus Sitzplätze, die Sitzplätze für Schwerbehinderte und ein gewisser Anteil Sitzplätze in beiden Klassen ist zur Reservierung gesperrt kann also nicht reserviert werden.

Gruß


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