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bahnfahrerofr., Freitag, 19.07.2024, 21:25 (vor 277 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von bahnfahrerofr., Freitag, 19.07.2024, 21:27

Es ist aber davon auszugehen, dass eventuelle interne Bearbeitungsgrenzen des SC FGR nicht von Fall zu Fall festgelegt werden, sondern generell angewendet werden. Ich hörte mal dass sie auf 120€ zunächst kürzen, aber das ist schon etwas länger her.

Die Rechtaauffassung des EBA ist da auch interessant. Wenn das mal jemand erfolglos war, kann man sich die Einreichung dort dann sparen.

Insofern sind Erfahrungsberichte da schon interessant. Wenn ich vorher schon weiß, dass ich wahrscheinlich auf 200€ sitzen bleibe, müsste ich halt mal schauen ob ich alte Bekannte in München akivieren muss.


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