Die gute alte 10-Uhr-Grenze (Allgemeines Forum)

musicus, Mittwoch, 03.04.2024, 10:01 (vor 115 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 03.04.2024, 10:06

Gegeben ist eine Mittelstrecken-ICE-Verbindung am Abend, für die die Zugbindung aufgehoben wird, da der ICE eine ganz andere Route nehmen wird. Damit ist der Zielort erst am Morgen wieder erreichbar.
Das ganze als SSP. Planmäßige Ankunft 0:10.
Fahrgast unterbricht die Fahrt zur Nachtruhe und möchte die Fahrt dann am nächsten Tag nach einem delikaten Frühstück fortsetzen. Hat die 10-Uhr-Grenze dann noch irgendeine Relevanz?

Nein.
Hier kommen die FGR zur Anwendung. Eine "10-Uhr-Grenze" sehen selbige nicht vor.

Die derzeit geltende, für SSP einschlägige Begriffsbestimmung der Zugbindung lautet gemäß BB wie folgt:

"3.3.1.2 Sie sind zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt innerhalb eines Monats nur an den Reisetagen, in den Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC (Zugbindung) und in der Wagenklasse gültig, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind. Sie gelten in Zügen der Produktklasse C im Vor- und Nachlauf zu den in der Fahrkarte eingetragenen Zügen am jeweils eingetragenen Geltungstag sowie bis 10:00 Uhr des Folgetages."

Demnach bezieht sich die "gute alte 10-Uhr-Grenze" ausschließlich auf einen etwaigen NV-Nachlauf.

Obendrein lautet die beförderungsvertraglich vereinbarte planmäßige Ankunft auf 00:10 Uhr. Bis 10:00 Uhr des Folgetages wären also noch 33 Stunden und 50 Minuten Zeit. Gute Nachtruhe!


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