? FGR bei gescanntem Ticket (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Montag, 26.02.2024, 16:10 (vor 930 Tagen) @ gnampf

Nur der Korrektheit halber: Anzeigen stehen nicht im Führungszeugnis (die kann schließlich auch jeder gegen jeden erstatten), sondern nur Verurteilungen ab einem gewissen Strafmaß. Und ein Arbeitgeber darf auch nur mit einem guten Grund Führungszeugnisse von Bewerbern anfordern. Ob es etwa bei Zugpersonalen einen gibt, weiß ich nicht, bei meinen Bürojobs im Eisenbahnwesen musste ich jedenfalls nie eins vorzeigen.

Ich stimme aber selbstverständlich zu, dass man bei FGR-Anträgen keine Verbindung angeben sollte, die man nicht tatsächlich gefahren ist.


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