Eindeutige Rechtlsage (Allgemeines Forum)

Reservierungszettel, KDU, Montag, 26.02.2024, 10:52 (vor 929 Tagen) @ 611 040

Du hast das Prinzip aufgehobene Zugbindung offensichtlich nicht verstanden.

Egal ob du morgens um 4 mit der ersten Verbindung oder Abends um 19 losgefahren wärst, Entschädigung gibts nur wenn deine Aktuelle Verbindung +60 erzeugt.

Die gebuchte Verbindung ist in diesem Fall unrelevant.

Die Erstattung wird für jede Verbindung neu beurteilt. Dabei spielt es auch keine Rolle ob du zwei Stunden irgendwo Pause machst oder direkt weiterfährst. Entscheidend sind die genutzten Züge.

Bei diesen gab es bei dir nun keine weiteren Unstimmigkeiten die zu einer Entschädigung führen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum