Zugausfall mit Bescheinigung von DB Info nachweisen (Allgemeines Forum)

A-W, Hannover, Donnerstag, 01.02.2024, 02:22 (vor 956 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von A-W, Donnerstag, 01.02.2024, 02:22

Hallo,
ich würde vorschlagen, zum Schalter der DB Information zu gehen und dort um eine Bescheinigung über den Ausfall bitten. Da es sich um Teil von DB InfraGO (ehemals DB Netz) handelt, müssten die auf die Daten von dort und nicht auf die Fantasiedaten der EVUs.

Vielleicht ab 2030 wird das besser laufen, denn ab dann sollten die Daten der Infrastrukturbetreiber den EVUs, Fahrkartenverkäufern und Bahnhofsbetreibern zur Verfügung stellen:


Artikel 2

Anwendungsbereich
(...)
(5)   Bis zum 7. Juni 2030 können Mitgliedstaaten festlegen, dass Artikel 10 nicht
zur Anwendung kommt, wenn es für einen Infrastrukturbetreiber nicht technisch 
durchführbar ist, Echtzeitdaten im Sinne von Artikel 10 Absatz 1 an 
Eisenbahnunternehmen, Fahrkartenverkäufern, Reiseveranstaltern oder 
Bahnhofsbetreibern weiterzugeben. Die Mitgliedstaaten überprüfen mindestens alle zwei 
Jahre, inwieweit es technisch durchführbar ist, solche Daten weiterzugeben.

(...)

Artikel 9

Reiseinformationen

(1)   Eisenbahnunternehmen, Reiseveranstalter und Fahrkartenverkäufer, die für ein 
oder mehrere Eisenbahnunternehmen Beförderungsverträge anbieten, erteilen dem 
Fahrgast auf Anfrage mindestens die in Anhang II Teil I genannten Informationen zu 
den Fahrten, für die das betreffende Eisenbahnunternehmen einen Beförderungsvertrag 
anbietet.

(...)

Artikel 10

Zugang zu Verkehrs- und Reiseinformationen

(1)   Infrastrukturbetreiber geben Echtzeitdaten über die Ankunft und die Abfahrt von 
Zügen an Eisenbahnunternehmen, Fahrkartenverkäufer, Reiseveranstalter und 
Bahnhofsbetreiber weiter.


Quelle: Fahrgastrechteverordnung 2021/782/EU


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