Ein Blick ins Gesetz reicht aus (Fahrkarten und Angebote)

wachtberghöhle, Donnerstag, 25.01.2024, 08:25 (vor 184 Tagen) @ TEE Rheingold

Trotzdem hätte die DB das genauer erläutern können. Ich habe gestern in einem Fahrgastzentrum gefragt und die (einzige) diensthabende Mitarbeiterin wusste es auch nicht und meinte, dies würde später bekannt gegeben. Die Mehrheit der Kunde fragt sicherlich nicht in Eisenbahnforen, ob und wie lange ihre Tickets gültig sind. Im Zweifel ergibt sich aus einer Auskunft hier kein Rechtsanspruch (was keine Kritik sein soll).

Eine Recherche nach der gesetzlichen Regelung, wann ein Anspruch auf Transport verjährt reicht ja aus.

Mann muss den mündigen Bürger nicht alles vorkauen.


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