Pflichtanteil (Allgemeines Forum)

Manitou, Samstag, 13.01.2024, 23:56 (vor 974 Tagen) @ Waldbahn

In den Satzungen (fast) aller Vereine und Genossenschaften kann man nicht einfach beitreten. sondern man stellt einen Aufnahmeantrag, der je nach Satzung durch einen Beschluß des Vorstandes, der Mitgliederversammlung oder auch einer Entscheidung des Geschäftsführers genehmigt werden muß.
So muß z.B. auch wenn man Genossenschaftssanteile erbt, formal einen Mitgliedsantrag stellen und die Genossenschaft die Entstehung der Mitgliedschaft durch Erbschaft entscheiden.
Es gibt rechtlich bindende Mustersatzungen, die man zu Rate ziehen kann (und sollte), wenn man einen Verein bzw. eine genossenschaft gründen will, um eine rechtssichere Satzung zu errichten.


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