Mitglieder können nur Mitglieder der GDL werden!!! (Allgemeines Forum)

Baselaner, Donnerstag, 04.01.2024, 20:23 (vor 983 Tagen) @ michael_seelze

Das Problem ist halt einfach: du darfst der Genossenschaft nur beitreten, wenn du GDL Mitglied bist.


Dies ist unzutreffend, wie ich hier
bereits geschrieben habe.
Wenn man ganz spitzfindig sein möchte: Mitglied nein, investierendes Mitglied ja.
Siehe auch die Satzung, §3 Nr. 2 und 3.
Das investierende Mitglied darf

zur Nutzung oder Erbringung der Dienste der
Genossenschaft nicht in Frage kommen

.
Die Erbringung der Dienste der Genossenschaft kann man eng und weit sehen.
Wenn man das weit auslegt, dürfte ein investierendes Mitglied nicht im Schienenverkehr tätig sein. Wenn man es enger sieht, dürfte es nicht als Arbeitnehmer an EVU überlassen werden können.
Siehe auch der Gegenstand der Genossenschaft in §2 Nr. 3 der Satzung.

Es heißt in Paragraph 3:

"Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Beitretenden zu unterzeichnenden unbedingten schriftlichen Beitrittserklärung und der Zulassung durch den Vorstand"

UND

"Mitglieder können nur Gewerkschaftsmitglieder der Gewerkschaft Deutscher
Lokomotivführer werden."

Das hat doch ein sehr starkes Geschmäckle... Und wenn in der Satzung GDL steht und sonst keine andere Gewerkschaft, dann ist das zu hinterfragen! Aber ob und wie werden wir sehen, wenn das Gericht entschieden hat.

Gruß!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum