Die Brisanz liegt andernorts (Allgemeines Forum)

Strotti, Darmstadt, Donnerstag, 04.01.2024, 17:19 (vor 983 Tagen) @ Manitou

Das Problem ist aber, dass ausschließlich GdL-Mitglieder der Genossenschaft beitreten dürfen.
Es wäre nicht das erste Mal, dass eine formaljuristische Eigenständigkeit vor Gericht keinen Bestand hat. Ein Beispiel: Ein Wohnungsunternehmen und eine Maklerfirma sind zwar juristisch getrennt, es gibt aber personelle Überschneidungen. Dann darf die Maklerfirma für das vermitteln der Wohnungen des verbandelten Wohnungsunternehmens keine Maklergebühren kassieren.
Wenn die Behauptung der DGB stimmt, dass Personen in Führungspositionen der FairTrain auch als GdL-Vertreter an Tarifverhandlungen teilnehmen, dann wäre das in meinen Augen schon ein Problem.


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