eine GDL ohne Tariffähigkeit darf auch nicht streiken.. ;-) (Allgemeines Forum)

Henrik, Donnerstag, 04.01.2024, 00:21 (vor 984 Tagen) @ ICE-TD

Die Klage hat aber derzeit keine Auswirkung auf die Tarifauseinandersetzung da sie erst in einigen Monaten entschieden wird.

..oder bis zu 2 Jahre (wenn es noch in die Berufung geht).

indirekt kann dieses Verfahren durchaus auf einen etwaigen Streik nächste Woche haben.

Insider halten es für möglich, dass die Bahn dennoch in der nächsten Woche kurzfristig eine Instanz tiefer beim Arbeitsgericht Frankfurt einen zusätzlichen Antrag auf eine einstweilige Verfügung einreichen könnte, um einen Ausstand zu stoppen. Bei der Entscheidung über diesen Antrag könnte das beim Landesarbeitsgericht anhängige Verfahren dann indirekt eine Rolle spielen.

https://www.haz.de/wirtschaft/db-verklagt-gdl-warum-die-bahn-die-lokfuehrergewerkschaft...


Auch kurzfristig könnte die Frage eine Rolle spielen. Schon die nächste Streikankündigung könnte die Bahn in einem Eilverfahren überprüfen lassen. Auch dann dürfte die Tariffähigkeit der GDL zur Sprache kommen. Deshalb ist fraglich, ob es die Beteiligten überhaupt so weit kommen lassen. Sollten Weselsky und seine Mitstreiter ihre Pläne für die Genossenschaft aufgeben

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/deutsche-bahn-zieht-gegen-die-gdl-vor-gericht-ta...


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