Mögliche Argumentation aus Verkäuferperspektive (Allgemeines Forum)

heinz11, Dienstag, 02.01.2024, 18:52 (vor 985 Tagen) @ gnampf

In der Abwägung wiegt die Kundenzufriedenheit aber mehr, so dass ich im Zweifel für den Angeklagten entscheiden würde.


Dabei übersiehst du etwas: die DB schert sich inzwischen nicht mehr ansatzweise um die Kundenzufriedenheit. Sie weiß das sie die Kunden aktuell eh kaum zufrieden stellen kann, also versucht sie es auch gar nicht erst sie zu besänftigen wenn irgendwas ist... denn das würde dann viel zu teuer werden. Gutscheine, Aufmerksamtkeiten, Kulanz, etc. brauchst du da die nächsten Jahre nicht mehr erwarten, außer bei Massenevents wie "Wetter" wo es halt eine pauschale Kulanz gibt.
Bei allem anderen: Die Züge sind trotz der miesen Qualität voll, ergo wozu was für Kundenbindung tun? Wen man selbst mit 50% Pünktlichkeit, null Service, etc. nicht los geworden ist, dem muß man auch nicht irgendwie besänftigen oder ihm gar Geld schenken, erstrecht nicht wenn er wie hier 4000 Euro Umsatz dann auch noch macht oder gar eine BC100(F) hat.


Du hast Du absolut recht, und rein ökonomisch betrachtet, muß sie das auch nicht scheren. Wenn ich im Fernverkehr eine Quasi-Monopolstellung habe, kann mir das wurscht sein. Jedenfalls solange, bis mir die Kunden in Scharen weglaufen. Und wie Du schon schriebst, läuft bei der Bahn im Moment genau das Gegenteil.

Wozu sich dann Mühe mit der Kundenzufriedenheit geben?


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