Hm. (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 30.12.2023, 00:10 (vor 989 Tagen) @ Arctocebus

Hallo.

Ich akzeptiere die (kundenunfreundliche) Entscheidung aber mir will kein Grund einfallen, weshalb eine Erstattung nicht möglich sein soll. Wie gefragt: "Beide Tickets sind ja auf eine Person ausgestellt (mich), können also nicht missbräuchlich durch Dritte genutzt worden sein."


Leider schreibst du ja die Relation nicht dabei. Aber es ist ja denkbar, dass du mit Flexticket Bielefeld - Köln bis Essen gefahren bist, dann, egal wie, wieder nach Hamm gefahren bist und dann mit einem Flexticket Bielefeld - Köln von Hamm nach Köln.


Um die Sache beurteilen zu können, müßte man also die Relation kennen und die Zeitpunkte der Kontrollen. Und ob beides im selben Zug stattfand. Darauf läßt zwar deine Formulierung im Eröffnungsbeitrag schließen, explizit erwähnt ist es aber nicht.

Sollte es also technisch, physikalisch oder wie auch immer nicht möglich sein, zwischen beiden Kontrollen einen anderen Zug genutzt zu haben oder auch nur eine Station zurück und damit zumindest ein Teilstück doppelt gefahren haben, dann würde ich jedenfalls theoretisch über weitere Schritte nachdenken, SÖP, EBA, BGH, EUGH, UNO.


Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)


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