Mögliche Argumentation aus Verkäuferperspektive (Allgemeines Forum)

Tobs, Region Köln/Bonn, Freitag, 29.12.2023, 12:53 (vor 989 Tagen) @ J-C

Die einzig vorstellbare Argumentation des Fahrkartenausstellers wäre meines Erachtens, dass zumindest ein Teilbereich zwei Mal, ggf. auch innerhalb eines Tages, befahren worden ist. Die beiden Tickets wurden dann eben auf verschiedenen Teilbereichen kontrolliert. In der Abwägung wiegt die Kundenzufriedenheit aber mehr, so dass ich im Zweifel für den Angeklagten entscheiden würde. Dass man keine, offensichtlich marktübliche, Funktion hat, um dergleichen vorzukommen, macht es auch nicht besser. Aber ja, de jure dürfte dem Käufer/Kunden die Nachweispflicht obliegen.

PS: Bei derartigen Buchungen kann man sich leicht mal vertippen. Ist mir persönlich zwar bislang erspart geblieben, aber das habe ich oft genug mitbekommen.


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