Frage zu Fahrgastrechte-Fall (Allgemeines Forum)
Was gebucht wurde ist egal,
es ist das maßgebend, was der genutzte Zug für eine Verspätung am Ziel hatte, damit hier nur + 35.
Das sehe ich schon anders in dem Fall. Die Zugbindung war aufgehoben und er hat den nächsten möglichen Zug genutzt, dann bekommt er natürlich auch, wenn der zweite Zug absolut pünktlich wäre, eine Entschädigung! Diese bemisst sich im Normalfall dann an der "gebuchten" Verbindung.
Er soll es einreichen, und berichten.
Da kommt es jetzt darauf an, was man angibt, wann man gestartet ist.
Ich habe auch schon Entschädigung bekommen, wo bei es um ganz was anderes ging.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
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Junior,
28.12.2023, 19:07
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