Frage zu Fahrgastrechte-Fall (Allgemeines Forum)
Was gebucht wurde ist egal,
es ist das maßgebend, was der genutzte Zug für eine Verspätung am Ziel hatte, damit hier nur + 35.
Das sehe ich schon anders in dem Fall. Die Zugbindung war aufgehoben und er hat den nächsten möglichen Zug genutzt, dann bekommt er natürlich auch, wenn der zweite Zug absolut pünktlich wäre, eine Entschädigung! Diese bemisst sich im Normalfall dann an der "gebuchten" Verbindung.
gesamter Thread:
- Frage zu Fahrgastrechte-Fall -
Junior,
28.12.2023, 19:07
- Frage zu Fahrgastrechte-Fall -
EK-Wagendienst,
28.12.2023, 20:39
- Frage zu Fahrgastrechte-Fall -
bahnfahrerofr.,
28.12.2023, 21:12
- Frage zu Fahrgastrechte-Fall -
EK-Wagendienst,
28.12.2023, 21:23
- Frage zu Fahrgastrechte-Fall - bahnfahrerofr., 29.12.2023, 13:00
- Frage zu Fahrgastrechte-Fall -
EK-Wagendienst,
28.12.2023, 21:23
- Frage zu Fahrgastrechte-Fall -
VT642,
28.12.2023, 21:49
- Frage zu Fahrgastrechte-Fall - EK-Wagendienst, 28.12.2023, 21:51
- Frage zu Fahrgastrechte-Fall -
bahnfahrerofr.,
28.12.2023, 21:12
- Frage zu Fahrgastrechte-Fall -
EK-Wagendienst,
28.12.2023, 20:39