OT: ? Mobilitätsgarantie NRW im Streikfall (Allgemeines Forum)

Tobs, Region Köln/Bonn, Donnerstag, 21.12.2023, 19:39 (vor 862 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Streik ist höhere Gewalt soweit ich weiß


In der EU-VO 2021/782 steht explizit im Artikel 19, letzter Absatz, dass Streiks des Personals des Eisenbahnunternehmens nicht als "Verhalten eines Dritten" zählen.

Okay, soweit so gut. Ehrlich geschrieben, sogar besser als gedacht. Dann aber folgende ergänzende Frage: auf welcher Grundlage entfällt dann die Mobilitätsgarantie in "meinem" Bundesland, namentlich NRW?


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