FGR: Erstattung bei Anschluss- Umweg- Übergangs-Tickets (Fahrkarten und Angebote)
Hallo!
Ich habe gerade vorgestern erst das ServiceCenter Fahrgastrechte angerufen.
bin direkt durchgekommen und habe den Widerspruch unseres Kunden vorgetragen und die Kollegin hat sofort "zugegeben", daß hier die falsche "Verspätungsstufe" (nur 60 Minuten statt 120 Minuten) berücksichtigt wurde und eine Korrektur zugesagt.
Das ganze Telefonat hat nicht länger als 3-4 Minuten gedauert.
Lohnt bei 30 cent "Streitsumme" also in der Tat kaum, da nur Servicenummer verfügbar;-)
Also ist das die beste Möglichkeit, um heraus zu bekommen, warum diese Fahrkarte nicht bei der Entschädigung berücksichtigt war bei dir.
Was die Belastbarkeit und Qualität der Antwort angeht, offenbar in der Tat...
Für den Fall, daß man einen Umweg oder einen Klassenübergang erworben hat, wird die Summe aus all diesen Belegen bei der Ermittlung der Höhe der Entschädigung berücksichtigt. Bei dem speziellen Fall des Anschlussticket NRW wird nur der Wert des Anschlusstickets prozentual erstattet, für die Zeitkarte gibt es die pauschale Entschädigung. Ich würde aber sagen, daß hier mit beiden Fahrkarten zusammen die Mindesthöhe von 4,- € erreicht werden muß.
Das hört sich beides ja sehr sinnvoll an, die prozentuale Erstattung des Anschlusses, wobei der Gesamtbetrag (bei Zeitkarten ja gerne mal pauschal 5 Euro) für die "Mindestentschädigungssumme" berücksichtigt wird, sogar ausgesprochen fair.
freut sich fjk
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JanKrohn,
23.06.2010, 00:09
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Sascha Heß,
23.06.2010, 00:26
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JanKrohn,
23.06.2010, 08:13
- FGR: Erstattung bei Anschluss- Umweg- Übergangs-Tickets - fjk, 23.06.2010, 09:47
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Sascha Heß,
23.06.2010, 12:09
- FGR: Erstattung bei Anschluss- Umweg- Übergangs-Tickets - fjk, 23.06.2010, 13:14
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JanKrohn,
23.06.2010, 08:13
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Sascha Heß,
23.06.2010, 00:26