FGR: Erstattung bei Anschluss- Umweg- Übergangs-Tickets (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Mittwoch, 23.06.2010, 09:47 (vor 5663 Tagen) @ JanKrohn

was ist denn das für eine Anschlußticket?

Ist ein Normalpreis für die Relation.

Moin,

insofern sind die 5 Euro wahrscheinlich die normale Pauschal-Erstattung für die Zeitkarte, und für das "sogenannte" Anschlussticket (getrennter und in diesem Falle wegen Umgehung des Verbunds auch noch nicht ganz korrekter - oder sehe ich das falsch? - Beförderungsvertrag) gab's nix, weil es eben unter die Grenze fällt. Dass es zur Schilderung dieses Sachverhalts beim SC keinen Textbaustein gibt, ist eine Bemerkung wert, wundert aber nicht - mich zumindest.

Zwei interessante Aspekte gibt es trotzdem:

Erstens: Ist die Verspätung nur wegen Nutzung des Anschlusses entstanden oder hatte auch der mit der Zeitkarte benutzte Zug schon eine erstattungsrelevante Verspätung? Meine obige Erklärung greift nämlich nur im zweiten Fall, ansonsten würde ja zumindest die "Reisekette" mit der anschließenden Fahrkarte anerkannt worden sein. Welcher Erstattungsbetrag sich dann ergäbe, hört sich allerdings kompliziert an, ist aber wohl eine Klärung wert, vor allem für den umgekehrten Fall: Pünktliche weite Fahrt an den Geltungsbereich einer Zeitkarte, Weiterfahrt mit dieser und Verspätung im Zeitkartenabschnitt - gibt es Entschädigung für den Gesamtweg oder nur für die Zeitkarte?

Zweitens: Wie sieht es in den Fällen aus, in denen tatsächlich nur ein Beförderungsvertrag zu Stande kommt, definitiv ja wohl bei Klassenübergang und Umweg, meines Erachtens aber z.B. auch beim berühmten Anschlussticket NRW? Gibt es da Erfahrungen (=Präzedenzfälle)?

fragt fjk


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