FGR: Erstattung bei Anschluss- Umweg- Übergangs-Tickets (Fahrkarten und Angebote)

JanKrohn, Vaals (NL), Mittwoch, 23.06.2010, 08:13 (vor 5664 Tagen) @ Sascha Heß

was ist denn das für eine Anschlußticket?

Ein Nahverkehrsticket Bad Nauheim - Frankfurt Hbf.

Das kenne ich nicht. Eigentlich ist es doch eine "normale" Fahrkarte vom Ende Deiner Zeitkarte zu Deinem endgültigen Reiseziel von diesem Tag.

Ja, "eigentzlich" ist es das. Eigentlich gilt auf der Relation aber der RMV-Tarif. Man kann aber auch mit ein wenig Überzeugungskraft, wenn man an einen einigermaßen kompetenten Mitarbeiter im Reisezentrum gelangt, ein Ticket zum DB-Tarif erhalten. Einmal hatte ich sogar den Fall, dass drauf geschrieben wurde, dass es nur zum Anschluss an eine Fernverkehrs-Fahrkarte gilt.

Ist ein Normalpreis für die Relation. Hier warst Du auch mehr als 60 Minuten, sogar mehr als 120 Minuten verspätet und hast daher meines Erachtens auch Anspruch auf eine Entschädigung. Der Wert der Entschädigung muß aber mindestens 4 € betragen. Ansonsten gibt es leider nichts zurück. In Deinem Fall sollte also diese Fahrkarte auch berücksichtigt werden.

Genau meine Rede.

Ich würde mit dem ServiceCenter Fahrgastrechte telefonieren und um eine entsprechende Prüfung bitten.

Das ist eine Möglichkeit. Ich habe jedoch mal vernommen, dass es nahezu unmöglich ist, dort jemand zu erreichen. Wie lange hängt man denn da durchschnittlich in der Warteschleife...?

Gruß,
Jan

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