FGR: Erstattung bei Anschluss- Umweg- Übergangs-Tickets (Fahrkarten und Angebote)
Hallo!
Ich habe gerade vorgestern erst das ServiceCenter Fahrgastrechte angerufen.
bin direkt durchgekommen und habe den Widerspruch unseres Kunden vorgetragen und die Kollegin hat sofort "zugegeben", daß hier die falsche "Verspätungsstufe" (nur 60 Minuten statt 120 Minuten) berücksichtigt wurde und eine Korrektur zugesagt.
Das ganze Telefonat hat nicht länger als 3-4 Minuten gedauert.
Also ist das die beste Möglichkeit, um heraus zu bekommen, warum diese Fahrkarte nicht bei der Entschädigung berücksichtigt war bei dir.
Für den Fall, daß man einen Umweg oder einen Klassenübergang erworben hat, wird die Summe aus all diesen Belegen bei der Ermittlung der Höhe der Entschädigung berücksichtigt. Bei dem speziellen Fall des Anschlussticket NRW wird nur der Wert des Anschlusstickets prozentual erstattet, für die Zeitkarte gibt es die pauschale Entschädigung. Ich würde aber sagen, daß hier mit beiden Fahrkarten zusammen die Mindesthöhe von 4,- € erreicht werden muß.
Viele Grüße
Sascha
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JanKrohn,
23.06.2010, 00:09
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Sascha Heß,
23.06.2010, 00:26
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JanKrohn,
23.06.2010, 08:13
- FGR: Erstattung bei Anschluss- Umweg- Übergangs-Tickets - fjk, 23.06.2010, 09:47
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Sascha Heß,
23.06.2010, 12:09
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JanKrohn,
23.06.2010, 08:13
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Sascha Heß,
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