Ab wo Reservierungspflicht? (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 15.11.2023, 13:27 (vor 255 Tagen) @ Mike65

Meine Bedenken gehen hauptsächlich dahin, dass die Folgezüge ausreserviert sind und ich in Mannheim strande. Ab welchem Bahnhof gilt die Reservierungspflicht? Ab Straßburg oder schon ab Karlsruhe?
Meine Idee wäre, im Ernstfall den nachfolgenden ICE ab Karlsruhe - oder bereits ab Stuttgart - zu nehmen. Dort würde ich ja noch ohne Bahnsteigkontrolle hineinkommen und notfalls mit einem Stehplatz vorlieb nehmen. Nach Straßburg gibt es keinen weiteren Halt und damit keine Gelegenheit, mich vor die Tür zu setzen.
Gibt es ein Bußgeld, wenn man mit Fahrkarte, aber ohne Reservierung mitfährt?

Die Reservierungspflicht gilt ab dem letzten Bahnhof in Deutschland.
Wenn man schon in Stuttgart einsteigt, und es kommt zu einer Kontrolle, da ist doch eine Fahrkarte nach Paris vorhanden, und dann kommt gleich die Frage nach der Reservierung, manchmal habe ich das Gefühl, dass mehr die Reservierung als die Fahrkarte kontrolliert wird.

Die Fahrkarte ist ohne Reservierung ungültig, aber bei durch die Eisenbahn verursachten Anschlussverlust ist man kulanter.

Online sich für den nächsten Zug eine Fahrkarte kaufen, die man dann am Tag vorher wieder zur Erstattung einreicht. Dann kann der Platz bis zum 24.12. schon mal niemand bekommen.

Frühzeitig am Bahnhof sein und wenn der Zug ab Ulm absehbar Verspätung hat, früher starten mit dem Hinweis auf den Umstieg wird sowas immer aufgehoben.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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