Wortlaut der Fahrgastrechte laut www.bahn.de (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 14.11.2023, 13:06 (vor 462 Tagen) @ markman

bitte? Ständig? Ich habe gegoogelt und keine Zahl gefunden. Soll ich nun die ganze Verordnung lesen?

Du findest keine Zahl, weil es keine gibt.
Wenn der Verkehrsdienst unterbrochen ist und innerhalb einer vertretbaren Frist keine Weiterreise erfolgen kann, müssen Kosten für einen alternativen Verkehrsdienst ohne Höchstwert übernommen werden.

Die Regelung Ausfall letzter Zug oder Ankunft zwischen 0 und 5 ist ein hierüber hinausgehendes Fahrgastrecht für den SPNV und DB Fernverkehr. Dafür gibt es einen Höchstwert.


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