Mahlzeiten bei der DB ab 120 Minuten Verspätung (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 19.10.2023, 21:16 (vor 1062 Tagen) @ KBD_1880

Wie kommt die DB auf diese "Marke" von 120 Minuten? Wer einen Blick in die Verordnung wirft, wird erkennen, dass die Zahl "120" nur im Zusammenhang mit der 50%-Entschädigung und an keiner anderen Stelle auftaucht.

Woher nimmt die DB, scheinbar in dem Wissen um ihre Verpflichtung, sich das Recht raus, abweichend von der Verordnung erst ab 120 Minuten Verspätung die Hilfeleistung in Form von Mahlzeiten anzubieten?

Mmh, die Verordnung spricht ja von "Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit". Das lässt natürlich Interpretationsspielraum zu den genauen Zeitwerten offen, legt aber nahe, dass da durchaus eine Staffelung erfolgen kann. (Gesponnen, ohne Anspruch auf Richtigkeit: Bei +60 ein Getränk, bei +120 nen Schokoriegel dazu, ab +180 dann auch eine "richtige" Mahlzeit)

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Weg mit dem 4744!


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