Mahlzeiten bei der DB ab 120 Minuten Verspätung (Allgemeines Forum)

KBD_1880, Donnerstag, 19.10.2023, 21:01 (vor 1063 Tagen)

Hallo zusammen,

heute Nachmittag bin ich bei YouTube auf einen Beitrag des Formats ZDFbesseresser gestoßen, der die Bordgastronomie der DB Fernverkehr AG thematisiert. Hierzu findet ein Interview mit einem "Insider" statt, der scheinbar für die DB im Bereich der Bordgastronomie arbeitet und der Fragen der Community des ZDF-Formats beantwortet.

Eine Aussage zur Thematik Mahlzeiten im Rahmen der Fahrgastrecht hat mich hierbei stutzig werden lassen:

https://www.youtube.com/watch?v=7s6mrfYR_5Y (ab 13:55 min)

Der Mitarbeiter beschreibt, dass ab 60 Minuten Getränke und ab 120 Minuten auch Mahlzeiten ausgegeben werden können.

Diese Aussagen werden durch einen DB-Sprecher in einem schriftlichen Interview auch bestätigt:

https://docs.google.com/document/d/1DhKhduo_3ImkBmSLjN3RV-EgKdpmlIo6zmFEXxnVUaM/edit

Wie kommt die DB auf diese "Marke" von 120 Minuten? Wer einen Blick in die Verordnung wirft, wird erkennen, dass die Zahl "120" nur im Zusammenhang mit der 50%-Entschädigung und an keiner anderen Stelle auftaucht.

Woher nimmt die DB, scheinbar in dem Wissen um ihre Verpflichtung, sich das Recht raus, abweichend von der Verordnung erst ab 120 Minuten Verspätung die Hilfeleistung in Form von Mahlzeiten anzubieten?

Grüße


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