BC 100: Abrechnung Reisen ggü. Auftraggebern (Fahrkarten und Angebote)

markman, Dienstag, 29.08.2023, 09:56 (vor 381 Tagen) @ HannahAusHamburg
bearbeitet von markman, Dienstag, 29.08.2023, 09:56

Vielen Dank für die Einschätzung.

Nur eine Rückfrage noch dazu:
wie "dokumentierst" Du, dass Du die Bahn genutzt hast?

ich mache einen Screenshot der Buchungsseite, auf der der Preis dann steht. zu 100% keine Nachfrage in den letzen 15 Jahren.

Ich nehme an, eine Erstattung für eine Hotelübernachtung bspw. bekäme ich nur, wenn ich die Hotelrechnung beifüge - unabhängig davon, ob in meinen AGBs steht, dass ich Übernachtungskosten in Rechnung stelle.

da könnte man eine Pauschale vereinbaren, so dass Du keinen Nachweis erbringen musst. Ich hingegen bin da transparent und füge die Rechung bei. Es glauben ja viele Menschen, dass man für 100 EUR ein Zimmer mit Frühstück finden kann, das man nicht als Wohnklo bezeichnet. Ich vereinbare bis 150 EUR netto, auch hier zu 100% keine Nachfrage. Was darüber geht, zahlen ich (kommt häufig vor).

Analog zu dieser Annahme frage ich mich, ob es reicht, auf die Rechnung "Bahnfahrt A-B für x Euro" zu schreiben ohne einen Beleg dafür beizufügen.

da könnte man auch dann ergänzen: ". s. Bahn.de". Screenshot halte ich für besser.

Grüße,
Markman


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum