BC 100: Abrechnung Reisen ggü. Auftraggebern (Fahrkarten und Angebote)
Vielen Dank für die Einschätzung.
Nur eine Rückfrage noch dazu:
wie "dokumentierst" Du, dass Du die Bahn genutzt hast?
Ich nehme an, eine Erstattung für eine Hotelübernachtung bspw. bekäme ich nur, wenn ich die Hotelrechnung beifüge - unabhängig davon, ob in meinen AGBs steht, dass ich Übernachtungskosten in Rechnung stelle.
Analog zu dieser Annahme frage ich mich, ob es reicht, auf die Rechnung "Bahnfahrt A-B für x Euro" zu schreiben ohne einen Beleg dafür beizufügen.
Aber vielleicht denke ich auch umständlich ...
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HannahAusHamburg,
28.08.2023, 21:38
- BC 100: Abrechnung Reisen ggü. Auftraggebern - bahnfahrerofr., 28.08.2023, 21:42
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markman,
28.08.2023, 21:51
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28.08.2023, 22:22
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- BC 100: Abrechnung Reisen ggü. Auftraggebern - markman, 29.08.2023, 10:03
- BC 100: am besten keine Nachweise, sondern pauschal - funthomas, 30.08.2023, 01:24
- BC 100: Abrechnung Reisen ggü. Auftraggebern - Nachtzugfan, 02.09.2023, 20:48