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wachtberghöhle, Freitag, 25.08.2023, 09:30 (vor 903 Tagen) @ wachtberghöhle

Gebucht war ein Onlineticket inklusive Schiffahrt im April:

Itzehoe - Büsum (Zug) - Helgoland (Schiff) und zurück.

Am Reisetag fuhr witterungsbedingt das Schiff nicht.

Eingereicht beim Servicecenter FGR: Ausfall Verbindung (Schiff), also Verzicht auf die Reise.
Ergebbnis ist, Ersattung wird abgelehnt, da Verurscher das Schiff ist. Klingt nachvollziehbar, also den Antrag bei der Reederei gestellt.

Die haben mir nun den reinen Schiffanteil erstattet. Wie komme ich nun an den DB-Anteil?

Das Ergebnis ist:
Die Reederei hat kommentarlos ohne jede Mitteilung nach Einreichen des FGR-Formulars den Anteil für den Schiffsteil auf mein Konto überwiesen.

Daraufhin habe ich wegen des vormaligen Ablhenens auf leitung nach Fahrgastrechten online einfach ein Storno veranlasst.

Erste Reaktion: Wir haben gehesen, dass Sie im April Fahrgastrechte beantragt haben.
Auf meine Antwort, dieser sei von der Bahn abgelehnt worden und daher storniere ich hiermit ordentlich und trafigemäss.

Ich bekam den bezahlten Gesamtpeis abzüglich 19€ Stornogebühr erstattet.

Nehm ich so hin, am Ende bin ich im Plus (Schiffanteil wurde ja bis aucf die 19€ gebürhen zweimal aus zwei Quellen erstattet).


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