? Problem FGR Zug + Schiff / Welcher nächster Schritt? (Allgemeines Forum)
Das ist jetzt ne gute Frage. Wenn der Zug regulär verkehrt ist, besteht möglicherweise rein nach den Fahrgastrechten kein Anspruch auf Erstattung des Bahn-Anteils.
Argumentiert man mit dem "normalen" Vertragsrecht, sollte ein Rücktritt möglich sein. Die Bahn ist aber gerne mal der Meinung, es seien ausschließlich die Fahrgastrechte anwendbar. Das kann man anders sehen, oder auch nicht.
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- ? Problem FGR Zug + Schiff / Welcher nächster Schritt? -
wachtberghöhle,
07.06.2023, 12:40
- ? Problem FGR Zug + Schiff / Welcher nächster Schritt? - bahnfahrerofr., 07.06.2023, 16:37
- FGR Nordseeinseltarif - getrennte Beförderungsverträge -
michael_seelze,
07.06.2023, 17:04
- FGR Nordseeinseltarif - getrennte Beförderungsverträge -
mmandl,
07.06.2023, 20:01
- FGR Nordseeinseltarif - getrennte Beförderungsverträge - mmandl, 07.06.2023, 20:03
- FGR Nordseeinseltarif - getrennte Beförderungsverträge -
wachtberghöhle,
09.06.2023, 08:57
- FGR Nordseeinseltarif - getrennte Beförderungsverträge - bahnfahrerofr., 09.06.2023, 09:06
- FGR Nordseeinseltarif - getrennte Beförderungsverträge -
mmandl,
07.06.2023, 20:01
- Ergebnis - wachtberghöhle, 25.08.2023, 09:30