FGR Nordseeinseltarif - getrennte Beförderungsverträge (Allgemeines Forum)

wachtberghöhle, Freitag, 09.06.2023, 08:57 (vor 930 Tagen) @ michael_seelze

Gebucht war ein Onlineticket inklusive Schiffahrt im April:

Itzehoe - Büsum (Zug) - Helgoland (Schiff) und zurück.

Am Reisetag fuhr witterungsbedingt das Schiff nicht.

Eingereicht beim Servicecenter FGR: Ausfall Verbindung (Schiff), also Verzicht auf die Reise.
Ergebnis ist, Ersattung wird abgelehnt, da Verurscher das Schiff ist. Klingt nachvollziehbar, also den Antrag bei der Reederei gestellt.

Die haben mir nun den reinen Schiffanteil erstattet. Wie komme ich nun an den DB-Anteil?


Überhaupt nicht. Deine Fahrkarte verkörpert mehrere eigenständige Beförderungsverträge für die Verkehrsträger Zug und Schiff.

In einfachen Worten war deren Begründung eben genau so.

Auszüge aus dem Nordseeinseltarif:

[...]

Und weiter:


5. Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis (Fahrgastrechte)
5.1 Kann der Reisende wegen eines Zugausfalls oder einer Zugverspätung die Fahrt mit
einem daran anschließenden Schiff oder Flugzeug nicht am selben Tag fortsetzen, so gelten
die Nrn. 9.1.6 und 9.3 BB Personenverkehr entsprechend; im Übrigen findet BB Personenverkehr
Nr. 9 ausschließlich für die Reise mit der Eisenbahn Anwendung.
5.2 [...]Für den Reisenden ist bereits vor Antritt der Fahrt erkennbar, dass die Schiffs-/Flugverbindung im Anschluss an den gebuchten Zug ausfällt. Auch dann wird die Zugbindung aufgehoben, und der Reisende kann einen früheren oder späteren Zug nutzen, der
den Anschluss an die Schiffs-/Flugverbindung herstellt. Ein Anspruch auf Erstattung einer
Produktklassendifferenz und/oder einer Wagenklassendifferenz besteht in diesen Fällen
nicht.

Ich habe nun telefonisch den Fall wieder eröffnet, mit der bemerkung, der Schiffsanteil sei jetzt erstattet worden.

Man möge mir nun den Bahnanteil zurückgewähren.

Mal sehen, wie in ein paar Wochen die reaktion darauf konkret ist.

Ärgerlich für diesen speziellen Fall ist, dass die tarifliche Erstattungsfrist nur 4 Wochen beträgt. das wäre ein für mich tragbarer Würgarounf gewesen.

Na ja. Im Zweifel mal über Rechtschutz das klären (knapp 100€ Fahrscheinwert).


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