Einfach mal im Leben ankommen ... (Fahrkarten und Angebote)

Hamburger2015, Dienstag, 11.07.2023, 17:25 (vor 309 Tagen) @ JeDi

Wo ist diese Aufgabe geregelt?

Nirgends. Das ergibt sich schlicht aus den Anforderungen der wesentlichen Stakeholder. Das sind hier Gesellschaft und Staat als Eigentümer, die beide massiv CO2-Emissionen einsparen wollen. Das bedingt im Verkehrsbereich weniger Flugverkehre. Dazu bedingt es gute Alternativen. Gut aufgestellte Organisationen sind so aufgestellt, dass sie diese Bedürfnisse aufnehmen und in ihren Produkten soweit möglich realisieren.

Im DBAG Gründungsgesetz nicht, und das Bundesgesetz, in dem geregelt wird, wie sich der Bund SPFV vorstellt (vgl. Art. 87e(4) GG) existiert nicht.

Richtig. Gleiches Feld: Es gibt keinen expliziten Angebotsauftrag. Trotzdem würde bei der DB niemand auf die Idee kommen, die Hälfte des FV einfach einzustellen, weil das einfach weniger Arbeit macht. Aus Gründen.

Und dass der Bund keinen Durchgriff auf unternehmerische Entscheidungen der DB Fernverkehr AG hat, liegt in der Natur einer Aktiengesellschaft - weshalb diese Form ja seinerzeit auch gewählt wurde.

Sinn der Form als Unternehmen ist gerade, den Bahnen die Möglichkeit zu geben, relevante Entscheidungen selbst zu treffen und größere Freiheit zu haben, wie sie die - weiter extern formulierten - Bedürfnisse bedienen können.

Bitte nicht falsch verstehen - grade mit Frankreich ist grenzüberschreitender Verkehr bislang sehr mühsam. Einen politischen Auftrag, daran was zu verändern, gibt es aber nicht.

Das ist kein Hindernis für die beteiligten Unternehmen, es selbst zu lösen.

Wenn sie es nicht können oder wollen, bedarf es gesellschaftlichen und politischen Drucks.


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