Mobilitätsgarantie NRW: Abgelehnte Erstattung (Allgemeines Forum)

jackity, Freitag, 31.03.2023, 17:10 (vor 402 Tagen) @ jackity

Auf Nachfrage meinerseits erhielt ich heute folgende Antwort der Eurobahn:

Wie wir in unserem ersten Schreiben bereits mitteilten, kann ein Flex-Ticket jederzeit, auch bei anderslautender Empfehlung, für die 2. Klasse erworben werden. Dies liegt darin begründet, dass das Flexpreisticket unkontingentiert und nicht zuggebunden ist. Daher wäre es Ihnen möglich gewesen, solch ein Ticket der 2. Klasse zu buchen. Zudem gaben Sie an, dass der Zug ausgebucht gewesen sei. Dies bezieht sich auf die freien Sitzplätze. Wie im Nahverkehr, kann es auch im Fernverkehr sein, dass man ohne Sitzplatzreservierung keinen Sitzplatz erhält.

Dass Sie anhand Ihres Semestertickets kein 1. Klasse-Fernverkehrsticket erstatten bekommen, liegt an folgendem Sachverhalt:

Ein Semesterticket ist ausschließlich für die Benutzung der 2. Klasse im Nahverkehr gültig. Dies können Sie auch nicht durch ein Zusatzticket erweitern. Somit haben Sie nur ein gültiges Ticket für die 2. Klasse des Nahverkehrs. Aus diesem Grund bekommen Sie auch nur ein gleichwertiges Ticket (bezogen auf die Klasse) für den Fernverkehr erstattet.

Wird hier vorausgesetzt zu wissen, dass ich - auf Welchem Weg auch immer - trotz ausgebuchter 2. Klasse ein Ticket für die Verbindung buchen kann?
Wie gesagt, über die App ging es nicht.
Der Vorschlag Reisezentrum wurde hier bereits genannt. Wie sieht es mit dem Fahrkartenautomat aus?


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