Mobilitätsgarantie NRW: Abgelehnte Erstattung (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 27.03.2023, 08:06 (vor 999 Tagen) @ Magrathea

Mein letztes NRW-Semesterticket ist ein paar Jahre her, aber wird das nicht vom entsprechenden Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund ausgegeben - und ist außerhalb nur ohne sämtliche Sonderregelungen (+1, Fahrrad) in NRW nur unter gegenseitiger Anerkennung gültig?

Jein. Die NRW-Semestertickets bestehen aus zwei Komponenten: einem Semesterticket des „Heimatverbundes“ und dem NRW-Semesterticket als Produkt des NRW-Tarifs. Beide berechtigen allerdings zur Inanspruchnahme des Semestertickets NRW.

Daher bezweifle ich, dass es unter die NRW-Tarife und daher unter die NRW-Mobilitätsgarantie fällt.

Und was den örtlichen Anbieter bzw. Verbund angeht: Es gab da mal die Regelung, dass es für besonders stark ermäßigte Tickets (bspw. Semesterticket) keine Mobilitätsgarantie gibt.

Ganz klares nein: in NRW gab es nie Fahrkarten zweiter Klasse. Es wurde und wird auch kein Gebrauch davon gemacht, Fahrkarten als erheblich ermäßigt zu definieren. Auch keine Semestertickets und auch nicht das STT.

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Weg mit dem 4744!


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