Fahrgastrechte Nahverkehrs-Sparpreis (Allgemeines Forum)

Giovanni, Mittwoch, 15.02.2023, 10:10 (vor 1042 Tagen) @ Barzahlung

wäre einfach möglich, wenn man beim Supersparpreis die Fahrgastrechte ausschliesst, was
m.E. durchaus verständlich wäre. Schliesslich fährt man z.B. für 18 Euro statt z.B. 120 Euro.
Wenige würden m.E. dann den Flexpreis wählen.


Das wäre rechtlich nur bei einem reinen Nahverkehrs-Sparpreis möglich.


Im Kontext dieses Threads - wir reden über die Fahrpreisentschädigung - gibt es dafür in Deutschland keine rechtliche Grundlage.
Der Bund müsste hierzu zunächst mal ein Gesetz verabschieden, das den Nahverkehr gemäß Art. 2 Abs. 5 VO (EG) 1371/2007 von den Fahrgastrechten der VO bzw. hier dem Art. 17 ausnimmt.

Sowas tut der Bund bislang nur beim Recht auf Weiterreise unter vergleichbaren Bedingungen gemäß Art. 16 für Fahrkarten mit erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt.

Bedingt: Für Ländertickets und Quer-durchs-Land-Ticket ist zudem nur die "Zeitkarten-Entschädigung" von 1,50€ pro Verspätungsfall vorgesehen (und damit unter der Bagatellgrenze), die in grobem Missverhältnis zum Fahrpreis steht. Insbesondere im Hinblick darauf, dass die kurze Gültigkeit teils gar nicht mehrere Fahrten auf der gewählten Strecke ermöglicht und auch für Mehrpersonenvarianten die Einpersonen-Entschädigung gezahlt wird.

Andere Punkte gelten hingegen auch im Nahverkehr uneingeschränkt.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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