Zulässigkeit, an offener Tür die Abfahrt überwachen? (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Mittwoch, 21.12.2022, 16:40 (vor 1247 Tagen) @ gus78

Hallo.

Ich kann nur dringend davon abraten, die Türen beim Anfahren offen zu lassen und als ZUB in der Tür zu stehen. Gerade dann kommt es mitunter zu gefährlichen Situationen durch verspätete Fahrgäste, die noch zusteigen wollen und ggf. Diskutieren oder gar handgreiflich werden - wohlgemerkt alles beim anfahren.

Ich kann mir darüberhinaus auch schwer vorstellen, dass es heutzutage zulässig ist oder gar angeordnet wird, den anfahrenden Zug bei noch offener Außentür in ihrem Eingang stehend beobachten zu dürfen. Außer man hat das Thema mangels Relevanz schlicht vergessen.

Da bekommt der Sicherheitsbeauftragte und der Unfallkassen-Mitarbeiter einen Herzinfarkt.

Wenn ich mir da allerdings so manche Flixis so beobachte, wie die da teilweise im Türrahmen rumturnen ...


Schöne Grüße von jörg


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