Frage an die Fahrkartenverkäufer, NVS? (Fahrkarten und Angebote)

SuperMazza, Samstag, 05.06.2010, 17:41 (vor 5681 Tagen) @ sflori

Du kannst keine illegalen Fahrkarten ausstellen. Nur welche, die gegen irgendwelche Bedingungen verstoßen.

Beispiel: Lange ist es her, da gab es das Wochenendticket für 15 Mark und für 2 Tage, was zur Überbelegung des NV geführt hat. Dann hat die Bahn gedacht, sie erhöht das auf das Doppelte. Bevor das in den Systemen eingegeben war, habe ich mir im Reisebüro für die nächsten Wochenenden welche geholt. Im Zug wollte man mich dann erneut zur Kase bitten, da die Tickets ja teurer wären. Ich habe nur gesagt, dass ich eine gültige Fahrkarte habe, und sie ja die BPol holen könnten. Da kann rechtlich nun mal keiner was machen. Was drauf steht ist nun mal Fakt, und gültig ist somit auch alles. Wenn keine Systemupdates erfolgen kann wohl kaum der Reisende dafür haften, schliesslich KÖNNEN WIR KEINE PREISE FÜR VERBINDUNGEN EINGEBEN!


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