Beförderungsbedingungen der Bahn (Fahrkarten und Angebote)

Sascha Heß, Freitag, 04.06.2010, 00:42 (vor 5895 Tagen) @ Tommyboy

Hier die Aufklärung:

Die Beförderungsbedingungen der Bahn besagen unter Punkt 2.8

Übertragbarkeit
Die Fahrkarte ist nur dann übertragbar, wenn sie nicht auf den Namen lautet und die Fahrt - bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt die Hinfahrt - noch nicht angetreten ist. Reisende mit auf den Namen lautenden Fahrkarten sind verpflichtet, im Rahmen der Fahrkartenkontrolle auf Aufforderung
ihre Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.

Ich denke keiner hier im Forum wird dir Tips geben, wie Du einem Reisebüro erzählen sollst, wie Sie eine regelwidrige Fahrkarte erstellen sollen.

Du willst ja bewußt die Bedingungen für den Fahrkartenkauf umgehen. Wenn jeder auf diese Art Fahrkarten kaufen würde, wäre bald die gesamte Kalulation der Bahn zu Fahrpreisen hinfällig, weil kaum noch jemand eine Fahrkarte für seine Fahrstrecke kauft, sondern nur noch "angefahrene" Tickets von irgendwelchen Gestalten am Bahnhof kaufen will.
Und dann wird es keine Sparangebote mehr geben, die man nutzen könnte...


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